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Berichte / Untersuchungen
Berichte / Empfehlungen/ Untersuchungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Berichte
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verfasst jedes zweite Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen. Der Bericht enthält vor allem
anonymisierte Beratungsfälle der Gleichbehandlungsanwaltschaft,
eine statistische Auswertung der Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft,
Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft in den Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission,
Information zu Bewusstseinsbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
Information zur Situation der Gleichbehandlungsanwaltschaft und
Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes.
Empfehlungen
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann Empfehlungen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit Gleichbehandlung und Diskriminierung stehen, abgeben.
Untersuchungen
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann unabhängige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durchführen und unabhängige Berichte veröffentlichen.