• Berichte / Untersuchungen

Berichte / Empfehlungen/ Untersuchungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft


  • Berichte
    Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verfasst jedes zweite Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen. Der Bericht enthält vor allem
    • anonymisierte Beratungsfälle der Gleichbehandlungsanwaltschaft,
    • eine statistische Auswertung der Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft,
    • Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft in den Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission,
    • Information zu Bewusstseinsbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Information zur Situation der Gleichbehandlungsanwaltschaft und
    • Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes.

  • Empfehlungen
    Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann Empfehlungen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit Gleichbehandlung und Diskriminierung stehen, abgeben.

  • Untersuchungen
    Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann unabhängige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durchführen und unabhängige Berichte veröffentlichen.