Beispiele aus der Beratung
Beispiel 1: Sexuelle Belästigung
Eine 17- jährige Frau muslimischer Herkunft absolviert im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung ein Praktikum. Der Ausbildungsbetrieb hat dafür Partnerbetriebe, die von ihm selbst akquiriert werden. Im Zuge des Praktikums wird sie vom Chef immer wieder flüchtig berührt. Er fragt sogar nach, ob sie nicht im Bikini arbeiten möchte. Sie teilt dies dem Ausbildungsbetrieb mit, welcher sofort veranlasst, dass sie dort nicht mehr hingehen muss und sich mit der Frau an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wendet. Der Ausbildungsbetrieb wird dort niemanden mehr hinschicken. Die Frau selbst möchte ihre Rechtsansprüche nach eingehender Beratung nicht geltend machen. Sie hat zum einen Angst, Gegenmaßnahmen ausgesetzt zu sein. Viel größer ist ihre Angst jedoch im Hinblick darauf, dass ihre Eltern etwas erfahren könnten.
Beispiel 2: Vereinbarkeit
Eine Frau ist Abteilungsleiterin in einem mittelgroßen Finanzdienstleistungsunternehmen innerhalb eines großen Konzerns. Sie wird schwanger und vereinbart mit der Unternehmensleitung eine einjährige Abwesenheit, wobei sie danach teilzeitbeschäftigt mit einem Stundenausmaß von 35 Stunden in die Position der Abteilungsleiterin zurückkehren soll. In der Schwangerschaft leistet die Frau Überstunden und nimmt alle Dienstreisen wahr, im Mutterschutz präsentiert sie die von ihr geplante Umstrukturierung ihrer Abteilung. Geplant ist zudem eine laufende gegenseitige Information über die Tätigkeiten der Abteilung sowie eine Einbindung der Frau in sämtliche Personalentscheidungen. Dies wird in einer Punktuation auch schriftlich festgehalten.
Nach der Geburt des Kindes reißt der Kontakt jedoch einseitig ab. Die Frau erhält Informationen lediglich von befreundeten Kolleginnen. Sie sucht das Gespräch mit der Leitung und möchte über die Planung ihrer Rückkehr sprechen. Diese macht deutlich, dass man nicht verstehe, warum sie wieder zurück wolle, sie sei doch nun Mutter und habe doch andere Sorgen. Man rät ihr, die Karenz so lange wie möglich in Anspruch zu nehmen, dann werde man weitersehen.
Die Frau wendet sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft und bittet um Unterstützung und Argumente. Sie tritt in Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber und vereinbart schließlich eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer umfassenden Entschädigung bis zum vierten Geburtstag des Kindes.