Aufgaben der Anwältin für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
Welche sind unsere Aufgaben?
Die Anwältin für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt hat folgende Aufgaben:
- Beratung, Information und Unterstützung von Betroffenen
- Einholen von Stellungnahmen und Auskünften von Arbeitgeberseite
- Verhandeln von außergerichtlichen Lösungen
- Einleitung eines Verfahrens bei der Gleichbehandlungskommission auf Wunsch der diskriminierten Person
- Erstellen von Stellungnahmen und Empfehlungen zu spezifischen Gleichbehandlungsthemen
- Information und Erfahrungsaustausch im Rahmen von Workshops, Vorträgen, Schulungen, Podiumsdiskussionen, etc.
Wie erfolgt die Beratung?
Unser Beratungsangebot ist kostenlos und vertraulich. Wir geben erste telefonische Auskünfte, beraten in persönlichen Gesprächen und unterstützen Sie im Finden von geeigneten Lösungsmöglichkeiten. Auf Ihren Wunsch nehmen wir Kontakt mit der Arbeitgeberseite auf, holen Informationen vom Betriebsrat oder anderen Beteiligten ein und vermitteln bei allfälligen Konfliktlösungsversuchen.
Schließlich können wir für Sie einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission einbringen zur Überprüfung, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt. Eine Vertretung vor Gericht bzw. Unterstützung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist von unserem Aufgabenbereich nicht umfasst.
In welchen Bereichen können wir einschreiten?
Wir sind für ganz Österreich zuständig und unterstützen Sie, wenn Sie sich aufgrund Ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuellen Orientierung im Zusammenhang mit einem privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis belästigt oder diskriminiert fühlen. Der Diskriminierungsschutz umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Berufsausbildung und Berufsberatung
- Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Entgelt
- freiwillige Sozialleistungen (z.B. Treuegelder, Werksküche)
- betriebliche Aus- und Weiterbildung
- Beförderung
- sonstige Arbeitsbedingungen
- Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation
Für nähere Auskünfte und Informationen bzw. für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Kontakt.