Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Sie werden aufgrund Ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Ihres Geschlechts diskriminiert? Dann sind Sie hier richtig bei der Anwältin / dem Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen!
Wir sind für ganz Österreich zuständig und informieren, beraten und unterstützen bei Diskriminierungen oder Belästigungen aufgrund obiger Merkmale in folgenden Bereichen:
- Zugang zu und Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen: Abschluss eines Mietvertrages, Kauf einer Wohnung, Zugang zu Restaurants, Veranstaltungslokalen, Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Transportmitteln, Geschäften, Beratungstätigkeiten, Dienstleistungen von Banken, Abschluss von Versicherungsverträgen,...
Auch eine Belästigung oder sexuelle Belästigung auf Grund der ethnischen Herkunft oder des Geschlechts, etwa bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung, ist eine Diskriminierung.
Zusätzlich umfasst unsere Zuständigkeit Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit in diesen Bereichen:
- Bildung: Zugang zu Schulen, Ausbildungsbeihilfen,…
- Sozialschutz: Zugang zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, sowie den Leistungen daraus: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Krankengeld, Kindergeld, Familienbeihilfe,…
- Soziale Vergünstigungen: Wohnungsbeihilfe, Befreiung von Rezeptgebühren für Medikamente, verbilligte Fahrkarten,…
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