Anwältin / Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen

Sie fühlen sich aufgrund Ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Ihres Geschlechts diskriminiert? Dann sind Sie hier richtig bei der Anwältin / dem Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen!

Die Anwältin / der Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen berät, unterstützt und informiert bei Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in den folgenden Bereichen:

  • Zugang zu und Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen: Abschluss eines Mietvertrages, Kauf einer Wohnung, Zugang zu Ämtern, Restaurants, Veranstaltungslokalen, Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Transportmitteln, Geschäften, Beratungstätigkeiten, Banken, Versicherungen
  • Bildung: Zugang zu Schulen, Ausbildungsbeihilfen
  • Sozialschutz: Zugang zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie den Leistungen daraus: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Krankengeld, Kindergeld, Familienbeihilfe
  • Soziale Vergünstigungen: Wohnungsbeihilfe, Befreiung von Rezeptgebühren für Medikamente, verbilligte Fahrkarten

Auch eine Belästigung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit ist eine Diskriminierung.

Die Anwältin / der Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen ist für ganz Österreich zuständig.

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