Aufgaben der Anwältin / des Anwalts für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Zu den Aufgaben der Anwältin / des Anwalts für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen gehören
- Beratung, Unterstützung und Information,
- Vertretung und Begleitung bei Verhandlungen im Vorfeld eines Verfahrens,
- Einholen von Stellungnahmen,
- Verhandlung von außergerichtlichen Lösungen,
- Einleitung eines Verfahrens bei der Gleichbehandlungskommission auf Wunsch der diskriminierten Person,
- Information im Rahmen von Workshops, Vorträgen, Schulungen, Podiumsdiskussionen etc.
Örtliche Zuständigkeit
Die Anwältin / der Anwalt für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen ist für ganz Österreich zuständig.
Welche Bereiche sind umfasst?
Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit ist in folgenden Bereichen verboten:
- Zugang zu und Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen:
- Abschluss eines Mietvertrages,
- Kauf einer Wohnung,
- Zugang zu Diskotheken,
- Restaurants,
- Veranstaltungslokalen,
- Freizeiteinrichtungen,
- öffentlichen Transportmitteln,
- Geschäften,
- Banken,
- Versicherungen etc.
- Bildung: Zugang zu Schulen etc.
- Sozialschutz: Zugang zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung und auch zu den Leistungen daraus:
- Arbeitslosengeld,
- Notstandshilfe,
- Wochengeld,
- Krankengeld,
- Kindergeld,
- Familienbeihilfe etc.
- Soziale Vergünstigungen:
- Wohnungsbeihilfe,
- Befreiung von Rezeptgebühren für Medikamente,
- verbilligte Fahrkarten etc.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verboten beim
- Zugang zu und der Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen:
- Versicherungen,
- Freizeiteinrichtungen,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Abschluss eines Mietvertrages,
- Kauf einer Wohnung,
- Zugang zu Diskotheken,
- Restaurants,
- Veranstaltungslokalen,
- Geschäften,
- Banken etc.
Auch eine sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung ist eine Diskriminierung. Eine Belästigung ist eine unerwünschte Verhaltensweise, die die Würde einer anderen Person verletzt und einschüchternd oder beleidigend ist.