Gutachten zum Gleichbehandlungsrecht
Das Gleichbehandlungsgesetz verlangt von ArbeitgeberInnen und ArbeitsvermittlerInnen, dass sie Stellenausschreibungen diskriminierungsfrei gestalten.
Offensichtliche Gesetzesverletzungen, wie etwa die Angabe eines Wunschalters mit Zahlenangabe, sind in Stelleninseraten eher selten. Weit häufiger werden Anforderungen wie „Berufserfahrung“ oder „ausgezeichnete Deutschkenntnisse“ genannt, die jedoch nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie für die konkrete beruflichte Tätigkeit wesentlich und entscheidend sind. Diese Anforderungen können daher bestimmte Gruppen von BewerberInnen benachteiligen oder ausschließen, obwohl diese grundsätzlich für die Position geeignet wären.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat Frau Ass.-Prof.in Dr.in Doris Wakolbinger von der Johannes Kepler Universität Linz mit einem Gutachten darüber beauftragt, in welchen Fällen das Erfordernis einer Berufserfahrung in Stelleninseraten eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt und in welchen Fällen die Anforderung perfekter oder ausgezeichneter Deutschkenntnisse als Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit zu werten ist. Für religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften und Organisationen wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen sie Stellenausschreibungen auf Personen des jeweils eigenen Bekenntnisses bzw. der eigenen Weltanschauung beschränken dürfen. Für häufig vorkommende Formulierungen findet sich eine Checklist im Anhang.
Haftet ein Patient, der in einer Ordination eine Patientin belästigt?
Ist ein Wirt verpflichtet, Abhilfe zu leisten, wenn es in seinem Lokal zu Belästigungen zwischen Gästen kommt?
Diese und ähnliche Fragen zur Haftung für Diskriminierungen in Bereichen außerhalb der Arbeitswelt klärt das folgende Gutachten. Eine Zusammenfassung der Antworten kann auf der letzten Seite nachgelesen werden.