13.08.2008
Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen

Information zu den neuen Bestimmungen im Gleichbehandlungsgesetz

Die Europäische Union hat im Jahr 2004 die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen erlassen. Diese Bestimmungen wurden in Österreich im Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt.

Das bedeutet, dass ab 1. August 2008 eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts bei Gütern und Dienstleistungen – wie zum Beispiel bei Versicherungen, bei FriseurInnendienstleistungen, bei Transportmitteln, bei Freizeiteinrichtungen, etc. - verboten ist.

Bei Versicherungsverträgen ist das Gleichbehandlungsgebot für Frauen und Männer nur auf solche Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. November 2007 abgeschlossen wurden. Bei diesen Versicherungsverträgen dürfen die Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zu unterschiedlichen Prämien führen, versicherungsmathematische Faktoren können jedoch weiterhin zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen.

Was ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts?

Diskriminierung ist die Benachteiligung eines Menschen aufgrund eines bestimmten Merkmals wie zum Beispiel dem Geschlecht. Auch eine Belästigung ist eine Diskriminierung. Eine geschlechtsbezogene/sexuelle Belästigung ist eine unerwünschte Verhaltensweise, die die Würde einer anderen Person verletzt und einschüchternd oder beleidigend ist.

Eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts liegt dann nicht vor, wenn es ein rechtmäßiges Ziel gibt, das rechtfertigt warum Güter und Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für ein Geschlecht bereitgestellt werden. So ist zum Beispiel der Schutz von Opfern sexueller oder häuslicher Gewalt ein rechtmäßiges Ziel, sodass Schutzeinrichtungen, die nur Frauen zugänglich sind, nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen.

Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Inhalt von Medien und Werbung sowie in den Bereichen der öffentlichen und privaten Bildung ist nicht verboten, da diese Bereiche ausdrücklich vom Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes ausgenommen sind.

Was sind die Rechtsfolgen bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes?

Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes von Frauen und Männer bei Gütern und Dienstleistungen besteht ein Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, der beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden kann. Die Frist für die Geltendmachung dieses Anspruches beträgt drei Jahre.

Als Reaktion auf eine Beschwerde oder auf die Einleitung eines Verfahrens zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes darf es nicht zu einer Benachteiligung kommen.

Welche speziellen Institutionen gibt es?

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. In Ausübung dieser Tätigkeit ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstständig und unabhängig. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet kostenlose und vertrauliche Information und Beratung.

Die Gleichbehandlungskommission ist ebenfalls eine Einrichtung des Bundes. Sie prüft im Einzelfall oder allgemein, ob eine Diskriminierung vorliegt. Ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission ist kostenlos und vertraulich. Das Ergebnis des Verfahrens ist ein schriftliches Gutachten, das rechtlich nicht bindend ist.