07.10.2008
Newsletter Oktober 2008
Wir bedanken uns für die vielen positiven Rückmeldungen zu unserem ersten Newsletter! Wir hoffen, auch mit unserer zweiten Ausgabe interessante Lektüre bieten zu können.
Diesmal wollen wir alle Leserinnen und Leser unseres Newsletters sehr herzlich einladen, sich bei unserem Tag der offenen Tür am 23. Oktober 2008 auch persönlich ein Bild über die Gleichbehandlungsanwaltschaft und unsere Arbeit zu machen. In der Zentrale in Wien und in den Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Linz in der Zeit von 16 bis 20 Uhr.
Wir haben im Vorfeld diskutiert, den „Equal Pay Day“ als Termin zu wählen, also jenen Tag, an dem Frauen jedes Jahr zu arbeiten aufhören müssten, wenn sie ihren Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit für bare Münze nähmen, weil sie bis dahin die ihrer tatsächlichen Bezahlung entsprechende Arbeit des Jahres schon erledigt haben. Diesmal war dieses Datum der 25. September – und lag damit zwei Tage früher als letztes Jahr! Entgeltfragen bleiben daher im Zentrum unserer Arbeit in Richtung Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt.
Viele Menschen, die sich aus anderen Gründen diskriminiert fühlen und unsere Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen, werden aber etwa als MigrantInnen schon beim Zugang zur Arbeitswelt gehindert oder kämpfen beispielsweise mit offenen oder versteckten Altersgrenzen.
Wir haben uns daher entschieden, unserem Institutionencharakter als umfassende Antidiskriminierungseinrichtung entsprechend einen eigenen Tag der Gleichbehandlungsanwaltschaft am 23.Oktober zu wählen, an dem wir jedes Jahr MultiplikatorInnen und Interessierte einladen werden.
Wir informieren in unserem Vorwort aus aktuellem Anlass auch über die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, die am 1.8.2008 in Kraft getreten ist. Sie betrifft die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen – zum Beispiel bei Transportmitteln, Freizeiteinrichtungen und Versicherungen. So dürfen jetzt etwa bei Krankenversicherungen die Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien führen.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt nicht vor, wenn es ein rechtmäßiges Ziel gibt, das rechtfertigt, warum Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für ein Geschlecht bereitgestellt werden. So ist zum Beispiel der Schutz von Opfern sexueller oder häuslicher Gewalt ein rechtmäßiges Ziel, sodass Schutzeinrichtungen, die nur Frauen zugänglich sind, nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen.
Seit die neuen Bestimmungen in Kraft sind, wurden viele Anfragen zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei Gütern und Dienstleistungen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gerichtet. Da die meisten einen ähnlichen Sachverhalt und die gleiche Rechtsfrage betreffen, hat die Gleichbehandlungs-anwaltschaft ein Verlangen auf Erstattung eines Gutachtens an die Gleichbehandlungskommission gestellt.
Das Gutachten soll klären, ob unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer bei Transportmitteln sowie Ermäßigungen für nur ein Geschlecht bei diversen Freizeiteinrichtungen gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Wir freuen uns, Sie am Tag der offenen Tür auch persönlich über diesen neuen Bereich informieren zu können.
Das Team der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Newsletter zum Download
Newsletter Oktober 2008 (PDF 93 kB)
Newsletter Anmeldung / Abmeldung
Möchten Sie unsere Newsletter direkt per E-Mail zugestellt bekommen? Senden Sie uns Ihre Anmeldung zum Newsletter-Service bitte per E-Mail an gaw@bka.gv.at mit dem Betreff "Anmeldung zum Newsletter".
Wenn Sie unsere Zusendungen nicht mehr erhalten möchten, senden Sie uns bitte ein Email an gaw@bka.gv.at mit dem Betreff "Kein Newsletter".