01.03.2010
Der Stresstyp und die Straßenkinder
Herr R. möchte mit zwei Freunden mit dunkler Hautfarbe eine Diskothek besuchen. Beim Eintritt angelangt wird ihnen ohne Begründung der Eintritt verweigert.
Auf Anfrage der Gleichbehandlungsanwaltschaft erklärt die Geschäftsführung der Diskothek, dass Personen, die nicht der Kleiderordnung entsprechen bzw. Personen, die in die Kategorie "Stresstyp" fallen, nicht in die Diskothek eingelassen werden.
nähere Informationen (PDF 183 kB)