25.05.2011
Empfehlung für eine diskriminierungsfreie Eintrittspolitik von Lokalen

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Dennoch sind Einlassverweigerungen und Lokalverbote aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und/oder des Geschlechts ein Problem. Diskriminierende Einlassverweigerungen und Lokalverbote werden oft durch eine intransparente und nicht überprüfbare Einlasspolitik verursacht. Um Diskriminierungen in Lokalen zu vermeiden, haben die Gleichbehandlungsanwaltschaft, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Klagsverband gemeinsam eine Empfehlung ausgearbeitet, deren Einhaltung eine transparente und objektive Eintrittspolitik gewährleisten soll.

Die entsprechenden Dokumente finden Sie in unserem Bereich Empfehlungen