29.06.2011
Empfehlung zur geschlechtsneutralen Auspreisung von Friseurdienstleistungen

Preislisten, in denen Dienstleistungen für „Damen“ und für „Herren“ (z.B. Herrenservice“) strikt getrennt sind, findet man häufig in Österreichs Friseursalons.
Immer wieder beschweren sich Frauen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass sie als Kundinnen für vergleichbare Leistungen wesentlich höhere Preise zu zahlen haben als Männer.

Konfrontiert die Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Unternehmen mit der Beschwerde einer Kundin, sie fühle sich wegen der unterschiedlichen Preise für gleiche Leistungen benachteiligt, dann sind die Verantwortlichen meist nicht über die aktuelle Rechtslage informiert.

Auch nach Jahren der Informationsarbeit besteht die Tradition, geschlechtsspezifische Preise festzulegen, weiter. Es gibt offensichtlich auch kein Wissen darüber, wie die Preiskalkulation diskriminierungsfrei gestaltet sein könnte. Diese Empfehlung der Gleichbehandlungsanwaltschaft versteht sich daher vor allem als Information und als Anleitung für die Gestaltung von Friseurtarifen, die dem Gleichbehandlungsgesetz entsprechen.