08.07.2011
Kurzinformation zur sexuellen und geschlechtsbezogenen Belästigung

Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung in der
Arbeitswelt und im Bereich öffentlicher Dienstleistungen
ist verboten und kann entsprechend den Bestimmungen
des Gleichbehandlungsgesetzes verfolgt werden.

zur Kurzinformation (PDF 236 kB)