Willkommen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Seit 1979 gibt es in Österreich ein Gleichbehandlungsgesetz.

Ursprünglich hat dieses Gesetz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben geregelt.

Mittlerweile wurde das Gleichbehandlungsgesetz mehrmals geändert und erweitert, sodass es jetzt Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung verbietet.

In der Arbeitswelt gilt das Gleichbehandlungsgebot ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Bei Gütern und Dienstleistungen (z.B. Geschäfte, Restaurants, Versicherungen, Miete oder Kauf einer Wohnung) sind Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit verboten. Ungleichbehandlungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sind auch in den Bereichen Bildung, soziale Vergünstigungen und Sozialschutz nicht erlaubt.

Information der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur 9. Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) und des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G), in Kraft getreten am 1.3.2011.
nähere Informationen (PDF 245 kB)

Die vollständige Fassung des GlBG und des GBK/GAW-G finden Sie hier.