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Rassismus/Ethnie Das Gleichbehandlungsgesetz enthält einen umfassenden Schutz vor Rassismus.

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund von Rassismus in vielen Lebensbereichen innerhalb und außerhalb der Arbeitswelt – etwa im Zusammenhang mit Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum oder Bildung.

Was bedeutet „ethnische Zugehörigkeit“ im Gleichbehandlungsgesetz?

Der Begriff der ethnischen Zugehörigkeit knüpft an Merkmale wie etwa die zugeschriebene Herkunft, Kultur, Muttersprache, Hautfarbe, Sitten oder Religion an. Im Kern geht es um die Wahrnehmung einer Person als „nicht zugehörig“ und eine Benachteiligung aufgrund der Zuschreibung eines  „Fremd-seins“.

Welchen Schutz vor Rassismus bietet das Gleichbehandlungsgesetz?

Der Schutzbereich des GlBGs umfasst sowohl die Arbeitswelt als auch viele sonstige Lebensbereiche: ArbeitsweltZugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Bildung und Soziales.

Nähere Informationen dazu finden Sie im „Beratungskompass“ auf der Seite „Beratung und Unterstützung“.

Gleichbehandlungs-Blog

Ausgewählte Fälle des Monats

Informationsmaterial

Folder: Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt – Diskriminierung ist verboten

Dieser Folder enthält in kompakter Form alle Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz, um sich gegen Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum wehren zu können.

Folder: Gegen Rassismus an der Clubtür

Die diskriminierende Einlassverweigerung in ein Lokal oder einen Club aufgrund von Rassismus verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Im Folder erfahren Sie, wie Sie sich dagegen wehren oder als Zeug:in helfen können.

Folder: Hidschāb am Arbeitsplatz

Frauen, die ein Kopftuch tragen, dürfen in der Arbeitswelt nicht benachteiligt werden. Dieser Folder enthält Informationen, wie sich Betroffene bei Diskriminierung aufgrund des Hidschābs wehren können.

Empfehlungen an Unternehmen und Dienstleister:innen

Wohnungssuche
Einlassverweigerung