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Alter Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters in der Arbeitswelt.

Die Jobsuche kann für Personen fortgeschrittenen Alters eine große Herausforderung sein. Junge Berufseinsteiger:innen sehen sich aufgrund ihres Alters häufig mit Vorurteilen konfrontiert. Das Gleichbehandlungsgesetz soll verhindern, dass Personen in der Arbeitswelt wegen stereotyper Vorstellungen im Zusammenhang mit ihrem Alter unsachlich benachteiligt werden.

Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft – Levelling-Up

Das GlBG schützt nicht alle Menschen gleichermaßen vor Diskriminierung. Das Alter ist in Österreich zwar in der Arbeitswelt geschützt, jedoch nicht in weiteren Lebensbereichen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist daher stets darauf hin, dass der Schutz gegen Diskriminierung für alle Bereiche des GlBG ausgeweitet werden und damit auch Menschen berücksichtigen muss, die aufgrund ihres Alters benachteiligt werden. Diese Forderung wird als „Levelling-Up“ bezeichnet. Sie stellt auch eine zentrale Forderung in unserem letzten Bericht an den Nationalrat dar (Tätigkeitsberichte).

Gleichbehandlungs-Blog

Ausgewählte Fälle des Monats

Informationsmaterial

Kurzinformation: Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt

Die Arbeitssuche ist für Personen fortgeschrittenen Alters, aber auch für – meist junge – Berufseinsteiger:innen oft eine große Herausforderung. Auch während des Erwerbslebens kann es zu nicht gerechtfertigten Benachteiligungen aufgrund des Alters kommen. Das Gleichbehandlungsgesetz kann Stellenwerber:innen und Arbeitnehmer:innen eine rechtliche Grundlage bieten, um gegen altersdiskriminierende Entscheidungen oder Praktiken vorzugehen. (Nur als Download verfügbar)