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Gleichstellung in der EU

  • Bereits in den Gründungsverträgen der Europäischen Union (EU) – 1957 in den Römer Verträgen – wurde der Grundsatz des gleichen Entgeltes für gleiche Arbeit für Männer und Frauen aufgenommen. Die ersten Urteile des Europäischen Gerichtshofes 1975 brachten den Stein ins Rollen und die EU entwickelte eine Gleichstellungspolitik zur Gleichbehandlung und Gleichstellung auf Grund des Geschlechts in der Arbeitswelt.
  • Ende der 1990er Jahre erweiterte die EU ihren Horizont beim Anti-Diskriminierungsschutz auf ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter, Sexuelle Orientierung und Behinderung, teilweise auch über die Arbeitswelt hinaus beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (inklusive Wohnraum), bei der Bildung und beim Sozialschutz.
  • Die 2019 neu eingesetzte Europäische Kommission misst der Gleichstellung und Anti-Diskriminierung höchste Priorität bei und setzt unter dem Titel „Eine Union der Gleichheit“ wesentliche (rechts-)politische Rahmenbedingungen:
Gender Pricing

Diese Strategie umfasst vor allem

  • Freiheit von Gewalt und Stereotypen
  • Entfaltung in einer geschlechtergerechten Wirtschaft
  • Gleichberechtigte Führungsverantwortung in der Gesellschaft
  • Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive in der EU-Politik

Die Europäische Kommission legte dafür bereits einen Richtlinienvorschlag für verbindliche Maßnahmen zur Entgelttransparenz vor und verlangt von den Mitgliedsstaaten die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mitte 2022. Offen ist nach wie vor, dass der Rat den Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen annimmt.

Rassismus soll gesamtgesellschaftlich bekämpft werden. Nach dem Motto „In Vielfalt geeint“ geht es der EU um mehr als Gleichbehandlung, es geht auch um die Bekämpfung von strukturellem Rassismus. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf

  • der Bewertung des aktuellen Rechtsrahmens
  • fairer Polizeiarbeit und fairem Schutz
  • Bildung und Erinnerung
  • Wirtschaft, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung
  • Extremismus und Hetze
  • bessere Datenerhebung
  • Vielfalt in der Kommission

Vor allem sollen auch auf nationaler Ebene Aktionspläne gegen Rassismus ausgearbeitet werden. Zudem wird ein Koordinator für Rassismusbekämpfung innerhalb der EU-Kommission eingeführt.

Die Kommission hat angekündigt, dass die Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen und der potenzielle Bedarf an neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle dieser Stellen ein wichtiges Thema sein werden.

 Der EU-Rahmen gibt erstmals eine Drei-Säulen-Strategie vor. Es geht um 

  • Gleichstellung
  • Inklusion
  • Partizipation

Österreich legt daran anknüpfend in der aktuellen Roma-Strategie besondere Schwerpunkte auf die Bekämpfung von Antiziganismus, verstärkte Partizipation und in ein gezieltes Empowerment von Rom:nja Jugendlichen und Romnja (Frauen und Mädchen).

Bekämpfung von Hass gegen LGBTQIA+ Personen: Unter dem Motto „man selbst sein dürfen“ legt die EU erstmal eine Strategie zur Gleichstellung anhand von vier Säulen fest:

  • Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTQIA+ Personen
  • Gewährung der Sicherheit von LGBTQIA+ Personen
  • Aufbau von Gesellschaften, die LGBTQIA+ Personen einschließen
  • Führungsrolle bei der Forderung nach Gleichstellung von LGBTQIA+ Personen in der ganzen Welt

Die Kommission fordert in diesem Zusammenhang vor allem dazu auf, dass der bereits 2008 vorgelegte Vorschlag für eine Gleichbehandlungsrichtlinie, mit der der Diskriminierungsschutz unter anderem aufgrund der sexuellen Orientierung über den Bereich Beschäftigung und Berufsausbildung hinaus ausgeweitet werden würde, vom Rat angenommen wird, um die Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen. Auch Österreich hat diese Schutzlücken noch nicht geschlossen.