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Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert Levelling-up der Rechte für LGBTQIA+

Schließung der Lücken im Diskriminierungsschutz für LGBTQIA+ muss auch nach Pride Month im Fokus bleiben

Wien (OTS) - In Österreich gibt es für LGBTQIA+ Personen eine gravierende Schutzlücke im Gleichbehandlungsgesetz. Bisher sieht dieses nämlich nur in der Arbeitswelt einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vor. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fehlt dieser nach wie vor.

Umgelegt auf Lebensrealitäten von Menschen heißt das etwa: Eine lesbische Kellnerin kann zwar gegen homofeindliche Arbeitgeber:innen vorgehen, aber lesbische Besucherinnen haben keine rechtliche Handhabe, wenn sie aus einem Lokal verwiesen werden oder ein Hotelzimmer nicht bekommen.

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, drängt zu raschem Handeln: „Wir sprechen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen von Bereichen des täglichen Lebens. Es ist von großer Bedeutung, dass der Rechtsstaat den Schutz vor der Würdeverletzung – die etwa mit einer Einlassverweigerung einhergeht – über die unternehmerische Freiheit stellt.“

Zuständigkeitschaos zwischen Ländern und Bund

In den Landesgesetzen ist der Schutz ohnehin bereits höher: Während der Bund lediglich das unionsrechtlich geforderte Minimum umgesetzt hat, verbieten alle neun Bundesländer die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in ihrem eigenen Kompetenzbereich. „Das Ergebnis ist ein undurchsichtiges Regelwerk, durch das Betroffene in einer bereits belastenden Situation navigieren müssen. Wir versuchen das in der Beratung abzufangen. Für Personen, die diskriminiert wurden, ist es dennoch schwer nachvollziehbar, wenn sie bei einer Sportveranstaltung, die in die Landeskompetenz fällt, geschützt sind, beim Restaurantbesuch jedoch nicht“, so Konstatzky.

Klarstellung nötig: Gleichbehandlungsgesetz bietet Schutz für Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale

Auch über die sexuelle Orientierung hinaus besteht noch Handlungsbedarf, wenn es um den Diskriminierungsschutz von LGBTQIA+ Personen geht: Die Rechtsprechung hat zwar schon lange klargestellt, dass der Diskriminierungsgrund „Geschlecht“ eine rechtliche Grundlage für den Schutz von trans Personen bietet. Um allerdings die Rechtssicherheit für trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen zu stärken, sollte gesetzlich explizit klargestellt werden, dass der Begriff „Geschlecht“ auch Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale umfasst.

Sandra Konstatzky: „Jeder Fall ist ein Fall zu viel: Die Petition #SchutzFürAlle ist wichtig“

Neben der Beratung dokumentiert die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch Fälle, die aktuell nicht vom gesetzlichen Rahmen gedeckt sind, um den Druck auf die Gesetzgebung zu erhöhen. Schon seit Jahren trägt sie aufgenommene Vorfälle im Tätigkeitsbericht an den Nationalrat heran und weist so auf die Schutzlücke beim Diskriminierungsgrund „sexuelle Orientierung“ hin. Eine Novelle steht bisher noch aus.

Fest steht jedenfalls: „Jeder Fall von Diskriminierung ist ein Fall zu viel“, so Sandra Konstatzky. „Aus der langjährigen Beratungserfahrung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und aus der Vernetzung mit der LGBTQIA+ Community ist bekannt, dass die Dunkelziffer hoch ist.“ Die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt die aktuelle Petition #SchutzFürAlle und ruft zu einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung auf.